Allgemeine Geschäftsbedindungen

§ 1 Geltungsbereich:
Für den Auftraggeber und Der Firma Rehrmann Elektronik, nachfolgend Auftragnehmer, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsschluss:
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellt die Anlieferung eines Gerätes ein Angebot zu Abschluss eines Vertrages dar, in dem der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, das angelieferte Gerät ohne weitere Rücksprache zu reparieren, sofern die Kostenpauschale von 75.- € incl. MwSt. nicht überschritten wird.

§3. Erfüllungsort
Alle Leistungen gelten ab "Werktor", d.h., die zu bearbeitenden Geräte werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an die Adresse Auf dem Kampe 5 in 34379 Calden angeliefert und abgeholt. Das gilt auch, wenn Versand gewünscht wird und im Falle von Gewährleistungsansprüchen.

§4. Versandkosten:
Die zu bearbeitenden Geräte müssen frei Haus angeliefert werden. Unfrei angelieferte Sendungen werden grunsätzlich nicht angenommen. Für die Rücksendung werden die Selbstkosten für den versicherten Versand per DHL in Rechnung gestellt. Bei Verlust kann nur der bei den jeweiligen Paketversendern übliche minimale Versicherungswert ersetzt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird das Paket auf dessen Kosten zu einem höheren Wert versichert.

§5. Bearbeitungszeit:
Der Auftragnehmer kann keine maximale Bearbeitungszeit garantieren. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist, je nach aktueller Auftragslage, mit einer Bearbeitungsdauer von 5 bis 10 Werktagen zu rechnen, bei Problemfällen auch deutlich mehr. In besonders eiligen Fällen können zusätzliche Kosten entstehen, die in Absprache mit dem Auftraggeber mit einem Eilzuschlag in Rechnung gestellt werden.

§6. Preise und Kostenvoranschläge:
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Reparaturkostenfreigabe für die Reparaturpauschale von 75.- € incl. MwSt mit der Anlieferung eines Gerätes als akzeptiert. Der Auftragnehmer behält sich vor, nach eigenem Ermessen zugunsten des Auftraggebers einen Preisnachlass für diese Reparatur zu gewähren, wenn die Reparatur vergleichsweise einfach erscheint. Dieser Preisnachlass gilt nur unter Vorbehalt der Nichtinanspruchnahme der Gewährleistung durch den Auftraggeber. Stellt sich im Rahmen der Gewährleistung heraus, dass es sich bei dem vermeintlich einfachen Fehler um einen verdeckten Fehler handelt, der nur mit erhöhtem Aufwand gefunden und behoben werden kann, kann der Auftragnehmer den freiwillig gewährten Preisnachlass nachfordern oder einen erweiterten Kostenvoranschlag erstellen. Preisnachlässe bei einfachen Reparaturen werden vom Auftragnehmer nur gewährt, wenn sich der Auftraggeber mit dieser Regelung einverstanden erklärt.
Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass der kostenlose Kostenvoranschlag ohne Kostenfreigabe zur Erschleichung eines kostenlosen Gutachtens mißbraucht wurde. Zur Vermeidung des Mißbrauchs sind kostenlose Kostenvoranschläge mit niedrigeren Kostenfreigaben nur in Ausnahmefällen auf Vereinbarung möglich. Häufig wird das ganze Ausmaß eines Schadens oder der Reparaturaufwand erst im Verlauf der Reparatur erkennbar. Kostenvoranschläge werden daher immer unter Vorbehalt erstellt.Stellt sich im Verlauf der Reparatur heraus, dass eine Instandsetzung zu dem ursprünglich kalkulierten Preis nicht möglich ist, erhält der Auftraggeber einen erweiterten Kostenvoranschlag. Auch diesen kann der Auftraggeber ablehnen, ohne dass ihm weitere Kosten entstehen, selbst wenn bereits erfolglose Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden. Der Auftraggeber zahlt folglich nur für ein tatsächlich instandgesetztes Gerät den vorher vereinbarten Preis.
Ein Rechtsanspruch auf Instandsetzung besteht nicht, selbst wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde oder ein Reparaturversuch bereits durchgeführt wurde. Stellt sich im Laufe der Reparatur oder erst nach einem späteren erneuten Ausfall innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, dass der Aufwand für eine endgültige Instandsetzung, z.B. wegen eines bisher verdeckten Fehlers in keinem Verhältnis zum angebotenen oder bereits berechneten Preis steht, kann der Auftragnehmer einen erweiterterten Kostenvoranschlag erstellen. Wird dieser Kostenvoranschlag vom Auftraggeber abgelehnt oder ist die Instandsetzung nach Ermessen des Auftragnehmers gänzlich unmöglich bzw. unwirtschaftlich, kann der Auftraggeber eine Rückabwicklung oder Gutschrift bereits beglichener Reparaturrechnungen für die Arbeiten verlangen, für die Gewährleistung beansprucht wird . Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden.

§7. Zahlung:
Die Herausgabe des Gerätes erfolgt gegen Barzahlung. Bei Versand können Kunden zwischen Vorkasse und Nachnahme wählen. Nach durchgeführter Reparatur erhalten Sie eine Vorahrechnung auf elektronischem Weg. Nach Zahlungseingang wird das Gerät umgehend versendet. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsart Nachnahme zusätzliche Gebühren von 5.- € entstehen. Lieferung auf Rechnung ist nur bei Firmenkunden und Behörden möglich

§8 Verzugsfolgen:
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % (9% bei gewerblichen Kunden) über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem Auftragnehmer nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

§9 Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist auf Reparaturarbeiten entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten und ersetzten Teile. Bei neu aufgetretenen Fehlern, die in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Reparatur stehen und bei denen eine Kulanzreparatur nicht vertretbar ist, behält sich der Auftragnehmer vor, nach Absprache mit dem Auftraggeber die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten in angemessenem oder vollem Umfang zu berechnen.

§10 Widerruf:
Ein Widerruf der Auftragserteilung ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem mit den Arbeiten an dem Gerät begonnen wurde, da eine spätere gegenseitige Rückabwicklung des Vertrages naturgemäß nicht mehr möglich ist. Das ist regelmäßig der Zeitpunkt der Genehmigung eines Kostenvoranschlages durch den Auftraggeber oder der Anlieferung, da mit der Anlieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bereits die Reparaturkostenpauschale von 75.- Euro akzeptiert wurde.. Soll die Bearbeitung auf Wunsch des Auftraggebers vor Abschluß der Arbeiten abgebrochen werden, obwohl die Fertigstellung in einem angemessenen Zeitraum von weniger als 4 Wochen zu erwarten wäre, können dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Das gilt auch, wenn die Verzögerung durch die Lieferzeit schwer beschaffbarer bereits bestellter Ersatzteile bedingt ist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor der Ersatzteilbestellung, wenn außergewöhnliche lange Lieferzeiten zu erwarten sind.

§11 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

§12 Gerichtsstand: (gilt nur für gewerbliche Auftraggeber)
Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.