§2 Vertragsschluss:
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellt die Anlieferung
eines Gerätes ein Angebot zu Abschluss eines Vertrages dar, in
dem der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, das
angelieferte Gerät ohne weitere Rücksprache zu reparieren,
sofern die Kostenpauschale von 75.- € incl. MwSt. nicht
überschritten wird.
§3. Erfüllungsort
Alle Leistungen gelten ab "Werktor", d.h., die zu
bearbeitenden Geräte werden auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers an die Adresse Auf dem Kampe 5 in 34379 Calden
angeliefert und abgeholt. Das gilt auch, wenn Versand
gewünscht wird und im Falle von Gewährleistungsansprüchen.
§4. Versandkosten:
Die zu bearbeitenden Geräte müssen frei Haus angeliefert
werden. Unfrei angelieferte Sendungen werden grunsätzlich
nicht angenommen. Für die Rücksendung werden die Selbstkosten
für den versicherten Versand per DHL in Rechnung gestellt. Bei
Verlust kann nur der bei den jeweiligen Paketversendern
übliche minimale Versicherungswert ersetzt werden. Auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird das Paket auf
dessen Kosten zu einem höheren Wert versichert.
§5. Bearbeitungszeit:
Der Auftragnehmer kann keine maximale Bearbeitungszeit
garantieren. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart
wurde, ist, je nach aktueller Auftragslage, mit einer
Bearbeitungsdauer von 10 bis 15 Werktagen zu rechnen, bei
Problemfällen auch deutlich mehr. In besonders eiligen Fällen
können zusätzliche Kosten entstehen, die in Absprache mit dem
Auftraggeber mit einem Eilzuschlag in Rechnung gestellt
werden.
§6. Preise und Kostenvoranschläge:
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine
Reparaturkostenfreigabe für die Reparaturpauschale von 75.- €
incl. MwSt mit der Anlieferung eines Gerätes als akzeptiert.
Der Auftragnehmer behält sich vor, nach eigenem Ermessen
zugunsten des Auftraggebers einen Preisnachlass für diese
Reparatur zu gewähren, wenn die Reparatur vergleichsweise
einfach erscheint. Dieser Preisnachlass gilt nur unter
Vorbehalt der Nichtinanspruchnahme der Gewährleistung durch
den Auftraggeber. Stellt sich im Rahmen der Gewährleistung
heraus, dass es sich bei dem vermeintlich einfachen Fehler um
einen verdeckten Fehler handelt, der nur mit erhöhtem Aufwand
gefunden und behoben werden kann, kann der Auftragnehmer den
freiwillig gewährten Preisnachlass nachfordern oder einen
erweiterten Kostenvoranschlag erstellen. Preisnachlässe bei
einfachen Reparaturen werden vom Auftragnehmer nur gewährt,
wenn sich der Auftraggeber mit dieser Regelung einverstanden
erklärt.
Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass der
kostenlose Kostenvoranschlag ohne Kostenfreigabe ausgenutzt
wurde, um ein kostenloses Gutachten zu erhalten. Zur
Vermeidung des Mißbrauchs sind kostenlose Kostenvoranschläge
mit niedrigeren Kostenfreigaben nur in Ausnahmefällen auf
Vereinbarung möglich. Häufig wird das ganze Ausmaß eines
Schadens oder der Reparaturaufwand erst im Verlauf der
Reparatur erkennbar. Kostenvoranschläge werden daher immer
unter Vorbehalt erstellt.Stellt sich im Verlauf der Reparatur
heraus, dass eine Instandsetzung zu dem ursprünglich
kalkulierten Preis nicht möglich ist, erhält der Auftraggeber
einen erweiterten Kostenvoranschlag. Auch diesen kann der
Auftraggeber ablehnen, ohne dass ihm weitere Kosten entstehen,
selbst wenn bereits erfolglose Instandsetzungsarbeiten
durchgeführt wurden. Der Auftraggeber zahlt folglich nur für
ein tatsächlich instandgesetztes Gerät den vorher vereinbarten
Preis.
Ein Rechtsanspruch auf Instandsetzung besteht nicht, selbst
wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wurde oder ein
Reparaturversuch bereits durchgeführt wurde. Stellt sich im
Laufe der Reparatur oder erst nach einem späteren erneuten
Ausfall innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, dass der
Aufwand für eine endgültige Instandsetzung, z.B. wegen eines
bisher verdeckten Fehlers in keinem Verhältnis zum angebotenen
oder bereits berechneten Preis steht, kann der Auftragnehmer
einen erweiterterten Kostenvoranschlag erstellen. Wird dieser
Kostenvoranschlag vom Auftraggeber abgelehnt oder ist die
Instandsetzung nach Ermessen des Auftragnehmers gänzlich
unmöglich bzw. unwirtschaftlich, kann der Auftraggeber eine
Rückabwicklung oder Gutschrift bereits beglichener
Reparaturrechnungen für die Arbeiten verlangen, für die
Gewährleistung beansprucht wird . Darüber hinaus gehende
Ansprüche bestehen nicht, sofern diese nicht durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht
wurden.
§7. Zahlung:
Die Herausgabe des Gerätes erfolgt gegen Barzahlung oder
Vorkasse. Bei Versand erhalten Sie nach durchgeführter
Reparatur eine Rechnung auf elektronischem Weg. Nach
Zahlungseingang wird das Gerät schnellstmöglich versendet.
Lieferung auf Rechnung ist nur bei Firmenkunden und Behörden
möglich
§8 Verzugsfolgen:
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der
Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % (9%
bei gewerblichen Kunden) über dem von der Europäischen
Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
Falls dem Auftragnehmer nachweislich ein höherer
Verzugsschaden entstanden ist, ist er berechtigt, diesen
geltend zu machen.
§9 Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist auf Reparaturarbeiten entspricht dem
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß. Die Gewährleistung
bezieht sich nur auf die vom Auftragnehmer durchgeführten
Arbeiten und ersetzten Teile. Bei neu aufgetretenen Fehlern,
die in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Reparatur
stehen und bei denen eine Kulanzreparatur nicht vertretbar
ist, behält sich der Auftragnehmer vor, nach Absprache mit dem
Auftraggeber die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten in
angemessenem oder vollem Umfang zu berechnen.
§10 Widerruf:
Ein Widerruf der Auftragserteilung ist nur bis zu dem
Zeitpunkt möglich, an dem mit den Arbeiten an dem Gerät
begonnen wurde, da eine spätere gegenseitige Rückabwicklung
des Vertrages naturgemäß nicht mehr möglich ist. Das ist
regelmäßig der Zeitpunkt der Genehmigung eines
Kostenvoranschlages durch den Auftraggeber oder der
Anlieferung, da mit der Anlieferung, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, bereits die Reparaturkostenpauschale von
75.- Euro akzeptiert wurde.. Soll die Bearbeitung auf Wunsch
des Auftraggebers vor Abschluß der Arbeiten abgebrochen
werden, obwohl die Fertigstellung in einem angemessenen
Zeitraum von weniger als 4 Wochen zu erwarten wäre, können dem
Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung
gestellt werden. Das gilt auch, wenn die Verzögerung durch die
Lieferzeit schwer beschaffbarer bereits bestellter Ersatzteile
bedingt ist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor
der Ersatzteilbestellung, wenn außergewöhnliche lange
Lieferzeiten zu erwarten sind.
§11 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle
einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§12 Gerichtsstand: (gilt nur für gewerbliche Auftraggeber)
Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer ist das für den Sitz des Auftragnehmers
zuständige Gericht.